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Tourist-Information
Bahnhofstraße 3
78132 Hornberg
Tel. 0 78 33 / 7 93 44
Fax. 0 78 33 / 7 93 29
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Informationen zur Kurtaxe
Kurtaxesatz in Hornberg
Die Kurtaxe beträgt ab dem 01.01.2018 je Person und Aufenthaltstag 1,70 €. Der Tag der Ankunft und der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.
Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:
- Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Ortsfremde Personen, welche sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten
- Familienbesuche von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden und keine Kureinrichtung in Anspruch nehmen
- Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
Mit Nachweis:
- Schwerbehinderte Personen mit 100 v.H. nachgewiesener Erwerbsminderung
- Deren Begleitpersonen, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson durch amtliche/ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird
Die Kurtaxe wird um 50% ermäßigt für:
- Schwerbehinderte Personen mit mindestens 70 v.H. nachgewiesener Erwerbsminderung
- Die in der öffentlichen Krankenpflege tätigen Ordensschwestern und Diakonissen
- Ortsfremde Personen, die sich vorübergehend in folgenden Freizeitheimen aufhalten:
a. DRK-Freizeitheim Steigloch der Ortsgruppe Hornberg
b. Unterschembachhof der Ev. Kirchengemeinde Hornberg
c. Feuerwehrheim der Freiwilligen Feuerwehr Hornberg
Die Ermäßigungen werden nicht nebeneinander gewährt.
Mit der Entrichtung der Kurtaxe erhalten sie vor Ort von Ihrem Gastgeber nach Ausfüllen des Meldescheines Ihre KONUS-Gästekarte. Die KONUS-Gästekarte gibt freie Fahrt für Bus und Bahn. Mehr Informationen hier.
Stand: 18.12.2017